---
title: "Von Rechts wegen öffentlich"
description: "Zur Justizöffentlichkeit gehört der Zugang zu Urteilen. Ein gut erschlossener öffentlicher Bestand hilft, die eigene Rechtsposition zu verstehen – besonders jenen, die selten prozessieren."
language: "de-CH"
source: "/de/notes/open-case-law/"
canonical: "https://jonashertner.com/de/notes/open-case-law/"
content_id: "https://jonashertner.com/de/notes/open-case-law/#post"
type: "article"
status: "current"
author: "Jonas Hertner"
published: "2026-07-27"
modified: "2026-09-07"
version: "2026-09-07"
citation: "Jonas Hertner, “Von Rechts wegen öffentlich” (version 2026-09-07), https://jonashertner.com/de/notes/open-case-law/."
---

<a id="open-case-law-title"></a>

# Von Rechts wegen öffentlich

27. Juli 2026 · Überarbeitet am 7. September 2026

> Zur Justizöffentlichkeit gehört der Zugang zu Urteilen. Ein gut erschlossener öffentlicher Bestand hilft, die eigene Rechtsposition zu verstehen – besonders jenen, die selten prozessieren.

2020 ersuchte ein Mann im Hinblick auf seine Scheidung das Zuger Obergericht um anonymisierte digitale Kopien von Urteilen aus mehreren Bereichen des Familienrechts seit 2015. Das Gericht lehnte ab. Er gelangte an das Bundesgericht. Dieses bejahte seinen Anspruch auf Einsicht in die anonymisierten Entscheide. Ein Anspruch auf Zustellung ergab sich aus dem Bundesrecht jedoch nicht. Er durfte darauf verwiesen werden, die Urteile auf der Gerichtskanzlei einzusehen und dort Kopien anzufertigen.[^1]

Art. 30 Abs. 3 der Bundesverfassung gewährleistet öffentliche Gerichtsverhandlungen und Urteilsverkündungen, unter Vorbehalt gesetzlicher Ausnahmen. Daraus folgt grundsätzlich auch ein Recht auf spätere Urteilseinsicht. Eine Pflicht, jeden Entscheid online zu veröffentlichen, folgt daraus nicht.

<a id="rule-to-record"></a>

## Der Grundsatz und die Publikationspraxis

Ein Urteil kann auf der Gerichtskanzlei einsehbar sein und in keiner Suche auftauchen. Auch online erschweren verschiedene Gerichtswebsites, uneinheitliche Formate und eine begrenzte Erschliessung die Recherche. Ein Abonnement kann Recherchewerkzeuge finanzieren. Ob ein öffentliches Urteil überhaupt auffindbar ist, sollte davon nicht abhängen.

Eine durchsuchbare Sammlung ist zudem nicht zwingend vollständig. Eine Suche ohne Treffer kann bedeuten, dass kein einschlägiger Entscheid veröffentlicht, erfasst oder gefunden wurde. Sie belegt nicht, dass sich noch kein Gericht mit der Frage befasst hat.

<a id="who-pays-for-gap"></a>

## Wen die Lücken treffen

Diese Ungewissheit kann die Bedingungen eines Vergleichs beeinflussen. Wer ein Angebot abwägt, muss einschätzen können, ob die Gegenseite das Recht zutreffend darstellt. Urteile ermöglichen es, diese Darstellung mit den Gründen zu vergleichen, die ein Gericht tatsächlich angeführt hat.

Wer regelmässig prozessiert, kennt womöglich die örtliche Praxis, bewahrt frühere Entscheide auf und finanziert eingehende Recherchen. Wer einmalig in einen Rechtsstreit gerät, beginnt oft ohne dieses Wissen. Offener Zugang verschafft beiden Seiten weder dasselbe Budget noch dieselbe Erfahrung. Er kann aber den Vorteil verringern, der allein daraus entsteht, die einschlägigen Entscheide zu besitzen.

Mit dem Auffinden beginnt die rechtliche Analyse. Ein ähnliches Ergebnis kann auf einem anderen Sachverhalt, einem prozessualen Hindernis oder inzwischen geändertem Recht beruhen. Das Gewicht eines Urteils ergibt sich aus seiner Begründung und seiner Stellung in der Rechtsprechung, nicht aus seinem Rang in einer Trefferliste.

<a id="technology-cost"></a>

## Technik verändert den Aufwand

Mehr Urteile zugänglich zu machen, verlangt sorgfältige Arbeit. Namen zu entfernen, genügt nicht, wenn die Beschreibung weiterhin ein Kind oder eine Familie erkennbar macht. Wer zu viel entfernt, verdeckt möglicherweise die Tatsachen, die das Ergebnis erklären. Die Veröffentlichung soll die Beteiligten schützen, ohne zu verdecken, warum das Gericht so entschieden hat.

Software kann helfen, Texte zu erfassen, identifizierende Angaben zu entfernen und Fehler zu finden. Werden Urteile bei ihrem Erlass für die Veröffentlichung aufbereitet, fällt weniger Arbeit an, wenn später jemand Einsicht verlangt.

<a id="opencaselaw"></a>

## OpenCaseLaw

Ich habe [OpenCaseLaw](https://opencaselaw.ch) aufgebaut, um veröffentlichte Schweizer Gerichtsentscheide leichter auffindbar und nutzbar zu machen. Die Plattform führt Entscheide eidgenössischer und kantonaler Gerichte in einer offenen, durchsuchbaren und maschinenlesbaren Sammlung zusammen. Daten und Programmcode sind offen zugänglich; die Einträge verweisen auf die ursprünglichen öffentlichen Quellen. Die Plattform dokumentiert ihre Methoden und die erfassten Bestände.

Suchfunktionen, Textauszüge und Werkzeuge, die Aussagen anhand zitierter Urteile prüfen, helfen dabei, die relevanten Stellen zu finden. Ich möchte, dass Leserinnen und Leser einem Zitat zur Quelle folgen, den Zusammenhang lesen und prüfen können, ob es die Antwort trägt. Das sollte auch dann leicht sein, wenn sich die Antwort dabei als falsch erweist.

Die Sammlung kann weder unveröffentlichte Urteile bereitstellen noch Lücken in ihren Quellen schliessen. Sie kann mehr Menschen ermöglichen, die verfügbaren Entscheide zu lesen, zu prüfen und infrage zu stellen.

<a id="notes"></a>

## Fussnoten

[^1]: [Art. 30 Abs. 3 der Bundesverfassung](https://www.fedlex.admin.ch/eli/cc/1999/404/de#art_30); [BGE 147 I 407 (1C_307/2020) vom 16. Juni 2021](https://search.bger.ch/ext/eurospider/live/de/php/clir/http/index.php?highlight_docid=atf%3A%2F%2F147-I-407%3Ade&lang=de&type=show_document), Sachverhalt A und E. 6.4.2, 7.2, 8.1 und 8.2. Der Ausschluss der Öffentlichkeit von familienrechtlichen Verhandlungen schliesst den öffentlichen Zugang zu den Urteilen nicht von selbst aus. Der Schutz der Privatsphäre kann Anonymisierung oder andere Einschränkungen erfordern. Die erforderliche Anonymisierung eines grossen Urteilsbestands darf keinen unverhältnismässigen Aufwand verursachen; die pauschale Berufung auf einen übermässigen Aufwand genügte im konkreten Fall nicht. Das Bundesrecht verlangte keine Zustellung, doch mussten Einsicht und Kopien auf der Gerichtskanzlei ermöglicht werden.
